Corona Information des BSV Frankenthal

Information des BSV Frankenthal

Bei der „3G-Regelung“ haben neben geimpften, genesenen oder diesen gleichgestellten Personen auch (negativ) getestete Personen Zugang zu bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Es gilt die Testpflicht beim Sport im Innen- und Außenbereich. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Sport im Innenbereich für Kinder:

  • Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate werden immunisierten Personen gleichgestellt – sie müssen keinen Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung vorlegen.
  • Für Kinder und Jugendliche ab 12 bis 17 Jahre gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet. Allerdings ist hier ein zusätzlicher Test zu den Schultests erforderlich, dies kann auch ein örtlich beaufsichtigter Selbsttest vor Betreten der Sporthalle sein.

Die Nachweise sind vor Betreten der Sporthalle vom verantwortlichen Trainer bzw. Trainerin zu überprüfen. Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht in der Sporthalle.


Stand: 18 März 2022


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